McParking Germany GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote und Leistungen von McParking Germany GmbH (Gebrüder-Hirth-Str. 27, 12526 Berlin, www.mcparking.de). Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt McParking nicht an, es sei denn, McParking hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die AGB von McParking gelten auch dann, wenn McParking in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Leistungen vorbehaltlos ausführt.
Die Angebote von McParking sind freibleibend. Verträge kommen erst zustande, wenn McParking die Buchungsanfrage des Kunden bestätigt.

 

Mietvertrag
McParking bietet Fluggästen des Flughafens Berlin Brandenburg die Möglichkeit, ihr Fahrzeug auf dem von McParking betriebenen Parkplatz gegen Entgelt abzustellen und den von McParking eingerichteten Shuttle-Service zu dem Flughafen und zurück einmalig kostenfrei zu nutzen.


(1) McParking stellt dem Kunden den gebuchten Stellplatz für den vereinbarten Buchungszeitraum nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen zur Verfügung.

(2) Bei vorab bezahlten Buchungen wird der gebuchte Stellplatz für die gesamte vereinbarte Buchungsdauer freigehalten. Der Kunde ist berechtigt, bis spätestens zur gebuchten Ausfahrtszeit einmalig in den gebuchten Stellplatz einzufahren.

(3) Bei nicht vorab bezahlten Buchungen wird der gebuchte Stellplatz ab der vereinbarten Einfahrtszeit für maximal 24 Stunden freigehalten. Erfolgt innerhalb dieses Zeitraums keine Einfahrt des Kunden, ist die Firma McParking berechtigt, den Stellplatz ab Ablauf der 24 Stunden anderweitig zu vergeben.

(4) In diesem Fall bleibt der Kunde ungeachtet der Freigabe des Stellplatzes zur Zahlung des ursprünglich vereinbarten Gesamtpreises verpflichtet. Die Abrechnung erfolgt nach Ablauf des ursprünglich gebuchten Buchungszeitraums.

(5) Das Recht des Kunden zur Nutzung des Stellplatzes endet bei nicht vorab bezahlten Buchungen mit der Freigabe des Stellplatzes gemäß Absatz 3, sofern bis dahin keine Einfahrt erfolgt ist.

(6) Die Buchung gilt mit der Ausfahrt des Kunden aus dem Parkbereich als beendet, auch wenn ursprünglich ein längerer Buchungszeitraum vereinbart wurde. Ein Anspruch auf erneute Einfahrt, weitere Nutzung des Stellplatzes oder anteilige Erstattung für nicht in Anspruch genommene Restzeiten besteht in diesem Fall nicht.

(7) Mit einer gültigen Buchung bzw. Reservierung ist ausschließlich eine einmalige Einfahrt und eine einmalige Ausfahrt zulässig. Eine Unterbrechung des Parkzeitraums, insbesondere durch zwischenzeitliche Ausfahrt mit anschließender Wiedereinfahrt, ist ausgeschlossen.

(8) Es besteht kein Anspruch des Kunden auf einen bestimmten Stellplatz, soweit dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Bei Buchung des Produktes „Parkhaus inkl. Transfer“ ist kein überdachter Parkplatz garantiert. Das Parkhaus verfügt über insgesamt 8 Ebenen, davon ist die oberste Ebene nicht überdacht. Zu nachfragestarken Zeiten ist McParking berechtigt, Kunden diese oberste Ebene zuzuweisen.

McParking ist bemüht, alle Kundenwünsche und Buchungen vollständig zu erfüllen, gleichzeitig kann es aber zu Abweichungen der Planung kommen, z.B. wenn Kunden ihren PKW verspätet abholen (z.B. auf Grund von Flugverspätungen oder -ausfällen).

(9) Im Falle der Buchung eines Parkplatzes inklusive Ladeservice (E-Auto) ist der Kunde verpflichtet, zusätzlich den Fahrzeugschlüssel bei McParking zu hinterlegen. McParking ist berechtigt, den PKW des Kunden, sofern der Ladevorgang abgeschlossen ist, auf einen anderen Stellplatz umzusetzen, um auch anderen Kunden bei voller Belegung der Stellplätze mit Ladesäule den Ladeservice anbieten zu können.

(10) Bei vorzeitiger Rückkehr des Kunden besteht kein Anspruch auf Rückzahlung eines Betrages Entgelt, außer bei Kunden, die die McParking-Geld-Zurück-Garantie gebucht haben. Wenn ein Kunde die McParking-Geld-Zurück-Garantie gebucht hat und vorzeitig zurückkommt (mind. 24 Std. vor der gebuchten Ausfahrtzeit), berechnet McParking nur die tatsächliche Parkdauer, gemäß der gültigen Preistabelle zum Buchungszeitpunkt. Der Kunde erhält die Differenz zwischen dem gebuchten und dem genutzten Parkzeitraum sowie die 5 € der Geld-zurück-Garantie wieder zurück.

(11) McParking steht wegen seiner Forderungen aus dem Mietvertrag ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein gesetzliches Pfandrecht an dem eingestellten Fahrzeug des Kunden zu. Eine Übertragung der Nutzerrechte an Dritte wird ausgeschlossen.

(12) Entfernt der Kunde das Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit nicht, so tritt keine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit ein. McParking kann in diesem Fall für die Dauer bis zur Entfernung des Fahrzeugs eine Entschädigung verlangen. Die anfallenden Kosten belaufen sich auf 10,00 EUR für den ersten überzogenen Tag und 10,00 EUR für jeden weiteren.

(13) Wird der gebuchte Parkzeitraum wissentlich und absichtlich vom Kunden überschritten, behalten wir uns das Recht vor, das Kundenfahrzeug abschleppen zu lassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Parkplatz komplett ausgebucht ist und ein Kunde wissentlich falsche Angaben macht, um spontan einen Parkplatz zu bekommen. Ausnahmen gelten nur, wenn der Kunde nachweisen kann, dass der Parkzeitraum nicht durch sein eigenes Verschulden überschritten wurde und er die Firma McParking rechtzeitig darüber in Kenntnis setzt.

 

Änderung des Buchungszeitraums / Umbuchung

Eine Änderung des gebuchten Zeitraums auf ein anderes Datum über den Buchungslogin ist grundsätzlich nur in den nachstehend geregelten Fällen möglich:

(1) Sofern der Kunde keinen Stornoschutz abgeschlossen hat und die Buchung bereits vollständig im Voraus bezahlt wurde und der gebuchte Einfahrtszeitpunkt erst in 24 Stunden oder mehr stattfindet, ist eine einmalige Umbuchung möglich. Dies erfolgt ausschließlich über den Buchungslogin und den dortigen Button „Umbuchen“. Der Kunde erhält einen Gutscheincode in der Höhe des ursprünglich bezahlten Betrages, mit dem der gewünschte neue Zeitraum gebucht werden kann. Mit Abschluss der neuen Buchung verfällt die bisherige Buchung.

(2) Bei unbezahlten Buchungen ist eine Umbuchung über den Buchungslogin nicht möglich. In diesem Fall hat sich der Kunde zur Änderung des Buchungszeitraums an den Kundenservice unter info@mcparking.de zu wenden.

(3) Wurde die Buchung mit Stornoschutz abgeschlossen, muss die bestehende Buchung storniert und anschließend eine neue Buchung vorgenommen werden. Der Kunde erhält den vollen Betrag für die stornierte Buchung zurück.

(4) Soll der Beginn der gebuchten Leistung ausnahmsweise um einen Tag vorverlegt werden, kann sich der Kunde ebenfalls an den Kundenservice unter info@mcparking.de wenden. Der Kundenservice kann in diesem Fall nach Maßgabe der Verfügbarkeit den gesamten Buchungszeitraum um einen Tag vorverlegen. In diesem Fall wird auch das Abreisedatum entsprechend um einen Tag vorverlegt.

(5) Jede darüberhinausgehende Änderung des gebuchten Datums ist ausgeschlossen. Soweit in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich etwas Abweichendes geregelt ist, muss die bestehende Buchung storniert und eine neue Buchung vorgenommen werden.

 

Zusatzoptionen

Stornoschutz

(1) Der Stornoschutz kann ausschließlich im Rahmen einer Online-Buchung in Verbindung mit einer Online-Zahlung für 5,00 € hinzugebucht werden. Eine nachträgliche Buchung des Stornoschutzes ist ausgeschlossen.

(2) Mit Buchung des Stornoschutzes ist der Kunde im Falle einer Stornierung abgesichert und erhält das gezahlte Parkentgelt vollständig zurück, sofern die Stornierung bis spätestens zum Ende des gebuchten Anreisetages erfolgt und das Fahrzeug noch nicht auf das Parkgelände eingefahren wurde.

(3) Die Stornierung kann entweder a) in schriftlicher Form oder b) über den Buchungslogin erfolgen.

(4) Gutscheine werden im Fall einer Rückerstattung nicht berücksichtigt. Es werden nur Online-Zahlungen zurückerstattet.

(5) Erfolgt keine fristgerechte Stornierung nach den vorstehenden Bestimmungen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Parkentgelts.

Schlüsselhinterlegung

(1) Bei Buchung der Zusatzoption „Schlüsselhinterlegung“ meldet sich der Kunde nach dem Parkvorgang bei dem Personal von McParking und übergibt den Fahrzeugschlüssel.

(2) Der Fahrzeugschlüssel wird durch die Mitarbeiter von McParking sicher im Tresor verwahrt und dem Kunden bei dessen Rückkehr wieder ausgehändigt.

(3) Für die Rückgabe des Fahrzeugschlüssels hat sich der Kunde auf Verlangen durch einen geeigneten Ausweis zu legitimieren.

Ladeservice (E-Auto)

(1) Mit Buchung der Zusatzoption „Ladeservice“ reserviert der Kunde einen Ladeplatz für sein Elektrofahrzeug.

(2) Der Kunde stellt das Fahrzeug auf dem zugewiesenen Ladeplatz ab und übergibt den Fahrzeugschlüssel an die Mitarbeiter von McParking.

(3) McParking lädt das Kundenfahrzeug einmal vollständig auf und beendet den Ladevorgang anschließend.

(4) Ein Anspruch auf darüberhinausgehende oder wiederholte Ladevorgänge besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(5) Für die Rückgabe des Fahrzeugschlüssels hat sich der Kunde auf Verlangen durch einen geeigneten Ausweis zu legitimieren.

XL-Parkplatz

(1) Die Zusatzoption „XL-Parkplatz“ ist für Fahrzeuge mit einer Länge ab 5,50 Metern und bis zu 6,50 Meter.

(2) Kunden mit gebuchtem XL-Parkplatz melden sich vor der Einfahrt bei dem Personal von McParking.

(3) Die Mitarbeiter von McParking weisen dem Kunden sodann einen geeigneten XL-Parkplatz zu.

 

Verhalten auf dem Betriebsgelände

Auf dem Betriebsgelände von McParking gelten die Vorschriften der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO). Auf dem gesamten Betriebsgelände darf nur im Schritttempo gefahren werden. Der Kunde hat die Verkehrszeichen zu beachten sowie den Anweisungen der Mitarbeiter von McParking und deren Erfüllungsgehilfen und Beauftragten jederzeit Folge zu leisten. Jeder Kunde sowie die ihn begleitenden Personen haben sich so zu verhalten, dass Belästigungen, Gefährdungen und Schädigungen Dritter vermieden werden.
Fahrzeuge dürfen nur innerhalb der markierten Stellflächen abgestellt werden. Dabei hat der Kunde darauf zu achten, dass andere Fahrzeuge insbesondere im Hinblick auf das ungehinderte Ein- und Ausparken von und zu benachbarten Stellplätzen nicht behindert werden. Sollte ein Kundenfahrzeug so abgestellt werden, dass es andere bereits parkende Kundenfahrzeuge so behindert, dass diese nicht ausparken können, ist McParking dazu ermächtigt, das behindernde Fahrzeug umsetzen zu lassen und dem Halter die Kosten der Umsetzung zzgl. eines Verwaltungsaufwandes von 50,00 EUR zzgl. MwSt. in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Soweit dem Kunden ein bestimmter Stellplatz zugewiesen wird, ist der Kunde verpflichtet, sein Fahrzeug ausschließlich auf dem zugewiesenen Stellplatz abzustellen. Nach erfolgter Einstellung des Fahrzeugs ist der Mieter verpflichtet, das Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen und verkehrsüblich zu sichern.
Mit dem Befahren des Betriebsgeländes von McParking versichert der Kunde, dass der Fahrer im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist und das Fahrzeug den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz bis zum Verlassen des Betriebsgeländes besitzt. Es ist dem Kunden untersagt, auf dem Betriebsgelände von McParking ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von McParking Reparaturen an Fahrzeugen vorzunehmen, Fahrzeuge zu waschen oder zu reinigen, Kühlwasser, Kraftstoffe oder Öle abzulassen, Müll zu entsorgen, Sachen jeglicher Art (insbesondere Betriebsstoffe, feuergefährliche Gegenstände, leere Betriebsstoffbehälter, Reifen, Fahrräder usw.) zu lagern, Motoren auszuprobieren oder laufen zu lassen sowie Fahrzeuge mit undichtem Tank oder Motor abzustellen. Verunreinigungen, die durch den Kunden oder seine Begleiter verursacht werden, sind unverzüglich und ordnungsgemäß von dem Kunden zu beseitigen. Unterlässt er dies, ist McParking berechtigt, die Verunreinigungen auf Kosten des Kunden zu beseitigen. Bei Verunreinigungen des Bodens oder des Grundwassers hat die Beseitigung durch ein autorisiertes Fachunternehmen auf Kosten des Kunden zu erfolgen; in diesen Fällen hat der Kunde kein Recht zur Selbstvornahme. Der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände von McParking zu anderen Zwecken als der Fahrzeugeinstellung und Abholung, des Be- und Entladens sowie während eventueller Wartezeiten auf den Shuttle ist nicht gestattet. McParking ist berechtigt, das Abstellen des Fahrzeugs auf dem Betriebsgelände von McParking im Falle drohender Gefahr zu verweigern, und Fahrzeuge im Falle drohender Gefahr von dem Betriebsgelände zu entfernen.
Das Rauchen auf dem Betriebsgelände von McParking ist untersagt. Das Rauchen wird nur auf markierten Flächen gestattet.

 

Shuttle-Service

Mieter eines Stellplatzes auf dem Betriebsgelände von McParking sind nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen berechtigt, den Shuttle-Service vom Betriebsgelände von McParking zu dem bei der Buchungsbestätigung angegebenen Flughafen und zurück zu nutzen.

Die Nutzung des Shuttle-Services setzt eine gültige Buchung, die vollständige Angabe der zu befördernden Personen sowie den erfolgten Check-in des gebuchten Fahrzeugs bei McParking voraus. Am Standort Berlin erfolgt der Check-in durch das Passieren der Einfahrtsschranke. McParking-Mitarbeiter sowie von McParking autorisierte Personen sind berechtigt, vor jedem Transport die Gültigkeit der Buchung, das gebuchte Fahrzeug, den erfolgten Check-in sowie die gebuchte Personenzahl zu überprüfen.

Personen, die nicht von der jeweiligen Parkplatzbuchung umfasst sind, haben keinen Anspruch auf Beförderung. Dies gilt insbesondere für Personen, die kein Fahrzeug auf dem Betriebsgelände von McParking abstellen, die auf öffentlichen Straßen, in der Umgebung oder auf fremden Flächen parken, oder die mit weiteren, nicht bei McParking gebuchten Fahrzeugen anreisen.

Pro gebuchtem Stellplatz ist diejenige Anzahl an Personen zur kostenlosen Nutzung des Shuttle-Services berechtigt, die bei der Buchung zutreffend angegeben wurden. Es können nur maximal so viele Personen je Fahrzeug angegeben werden, für die das Fahrzeug zugelassen ist. Das Fahrzeug muss mit allen gebuchten Personen durch das Passieren der Einfahrtsschranke eingecheckt sein. Pro gebuchtem Stellplatz umfasst der Shuttle-Service eine einmalige Fahrt vom Betriebsgelände von McParking zum Flughafen sowie eine einmalige Fahrt vom Flughafen zurück zum Betriebsgelände von McParking. Bei zusätzlichen Shuttlefahrten wird für jede geleistete Strecke eine Zahlung von 10,00 EUR fällig. An den Standorten Berlin-Brandenburg werden ab der 6. Person 5,00 EUR zusätzlich pro Person und Fahrzeug berechnet, sofern McParking die Beförderung der zusätzlichen Personen bestätigt. Nicht oder falsch angegebene Personen können von der Beförderung ausgeschlossen werden. Gleiches gilt, wenn die angegebene Personenzahl überschritten wird, wenn Personen ohne gültige Parkplatzbuchung den Shuttle-Service nutzen wollen oder wenn der Verdacht besteht, dass Personen aus nicht gebuchten Fahrzeugen oder von außerhalb des Betriebsgeländes von McParking den Shuttle-Service in Anspruch nehmen möchten. Bereits gezahlte Park- oder Shuttleentgelte begründen in diesen Fällen keinen Anspruch auf Beförderung nicht gebuchter oder nicht berechtigter Personen.

Bei hohem Passagieraufkommen behält sich McParking im Interesse aller Kunden vor, in extremen Situationen, insbesondere bei Staus, Flugverspätungen, außergewöhnlich hohem Fahrgastaufkommen, betrieblichen Störungen oder vergleichbaren Umständen, vorrangig oder ausschließlich die Fahrer der gebuchten Fahrzeuge zu befördern. Je Kunde sowie seiner berechtigten Begleitpersonen wird maximal 1 Koffer bis 32 kg Gewicht kostenlos befördert. McParking ist zur Beförderung von Über- und Sperrgepäck nur nach gesonderter und schriftlicher Vereinbarung verpflichtet. Ohne eine solche Vereinbarung muss Über- und Sperrgepäck vor Parkantritt vom Kunden eigenständig zum Flughafen transportiert werden.

Am McParking-Standort Berlin-Bohnsdorf fährt ein großer Shuttlebus zu festen Abfahrtszeiten. Kunden haben dafür Sorge zu tragen, rechtzeitig am jeweiligen Standort einzutreffen, insbesondere rechtzeitig zum Check-in am Flughafen.

Die Beförderung zum Flughafen erfolgt bis zu dem vom Flughafenbetreiber festgelegten Haltepunkt, der in größtmöglicher Nähe zu dem Terminal liegt, in dem sich der Check-in-Schalter des Kunden befindet. McParking haftet nur für eine verspätete Ankunft am Flughafen, wenn die Angaben des Kunden vollständig und korrekt sind, der Kunde mindestens 30 Minuten vor dem von der jeweiligen Fluggesellschaft angegebenen Beginn der Check-in-Zeit bei McParking zur Nutzung des Shuttle-Services bereitsteht und der Kunde seinen Flug aufgrund eines von McParking zu vertretenden Verschuldens nicht mehr erreicht. Eine Haftung für Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt sowie für verkehrsbedingte, behördlich veranlasste oder sonstige nicht von McParking zu vertretende Verzögerungen ist ausgeschlossen.

Der Rücktransport vom Flughafen zum Betriebsgelände von McParking erfolgt nach dem aktuellen Busfahrplan beziehungsweise nach den am jeweiligen Standort geltenden Shuttle-Regelungen. McParking ist berechtigt, alkoholisierten, randalierenden, aggressiven oder sonst den Betrieb oder die Sicherheit störenden Personen die Beförderung zu verweigern. Bereits gezahlte Gebühren werden in diesem Fall nicht zurückerstattet.

McParking kann den Shuttletransport auch durch Fremdunternehmen, insbesondere Busunternehmen, Taxen oder Mietwagenunternehmen, ausführen lassen. Die Beauftragung erfolgt ausschließlich durch McParking und führt für den Kunden zu keinen zusätzlichen Kosten. Bei Umleitungen, Ausweichlandungen oder Ankünften an anderen Flughäfen ist McParking nicht verpflichtet, den Kunden von dem jeweiligen anderen Flughafen abzuholen.

 

Preise und Zahlungsbedingungen
Für die von McParking angebotenen Parkleistungen gelten die angegebenen Tagespreise pro angebrochenen Kalendertag, auch wenn der Kunde an den jeweiligen Kalendertagen die von McParking angebotenen Parkleistungen nur zeitweise nutzt. Die vereinbarten Preise zahlt der Kunde vorab ohne Abzug entweder per Online-Zahlung nach erfolgter Buchung oder bei der Abreise. Sofern der Kunde die vereinbarten Leistungen von McParking nicht annimmt, bleibt er vorbehaltlich entgegenstehender gesetzlicher Regelungen zur Entrichtung des vereinbarten Entgelts an McParking verpflichtet. Auf bereits gegebene Rabatte werden keine weiteren Ermäßigungen oder Rabatte gewährt. Sollten aufgrund von technischen Defekten die Preise im Internet fehlerhaft ausgepreist werden, gelten in jedem Falle die auf dem Parkplatz aushängenden Preislisten, sofern für den Kunden eindeutig und zweifelsohne erkennbar war, dass die Preise im Internet fehlerhaft waren. Ansonsten bleibt der Vertrag wirksam, McParking steht jedoch unter Umständen ein Anfechtungsgrund zu, der unverzüglich nach Bekanntwerden des Irrtums (falscher Preis im Internet) erklärt werden kann. Beim Einlösen von Werbegutscheinen wird dem Kunden keine Differenz ausgezahlt, auch wenn der Gutscheinwert den Parkpreis überschreitet, gebuchte Extraleistungen werden nicht vom Gutschein verringert und es sind keine Doppelrabatte möglich. Der ADAC-Mitglieder-Rabatt kann nur unter Vorlage einer gültigen ADAC-Mitgliedskarte vom Preis abgezogen werden. McParking behält sich vor, ein erhöhtes Parkentgelt von bis zu 100% Aufschlag zu verlangen, sollte der Kunde außerhalb der Stellplatzmarkierungen parken und hierdurch ein 2. Stellplatz geblockt wird. Erfolgt eine Buchung nicht eigenständig durch den Kunden über das hierfür vorgesehene Online-Buchungssystem www.mcparking.de, sondern telefonisch, per E-Mail oder persönlich vor Ort unter Mitwirkung eines Mitarbeiters, wird hierfür ein Servicezuschlag in Höhe von 10,00 € pro Buchung erhoben. Dieser Zuschlag wird dem Kunden im Rahmen der Buchung gesondert ausgewiesen (Buchung durch Mitarbeiter) und ist zusammen mit dem Gesamtpreis fällig. Bei Vor-Ort-Zahlungen an der Ausfahrt wird der Zahlungsbeleg ausschließlich digital bereitgestellt und kann über den am Terminal/Standort angezeigten QR-Code abgerufen, gespeichert oder ausgedruckt werden. Hierfür sind ein internetfähiges Endgerät und eine Internetverbindung erforderlich; ggf. entstehende Verbindungskosten trägt der Kunde. Ist der Abruf aufgrund einer technischen Störung im Verantwortungsbereich des Betreibers nicht möglich, stellt der Betreiber auf Anfrage eine zumutbare alternative Belegbereitstellung (z. B. per E-Mail) zur Verfügung. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden sich in der Datenschutzerklärung.

 

Kein Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht steht Ihnen gemäß § 312g Absatz 2 Ziffer 9 BGB nicht zu. Sie können die Vertragserklärung somit nicht widerrufen.

 

Hinweis zur Videoüberwachung
Zur Sicherheit unserer Kunden und zur Prävention sowie Aufklärung von Diebstählen und Schäden setzen wir eine Videoüberwachung auf unserem Gelände ein. Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Informationen zur Videoüberwachung:

Überwachungsbereiche:
Im Parkhaus werden alle Parkreihen sowie alle Ein- und Ausgänge überwacht.
Auf dem Parkplatz wird die Videoüberwachung auf die Ein- und Ausfahrt beschränkt.

Speicherdauer und Datenverwaltung:
Die Aufzeichnungen der Überwachungskameras werden max. 72 Std. gespeichert danach automatisch überschrieben. Eine längere Speicherung der Aufnahmen findet nicht statt, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben oder zur Aufklärung eines Vorfalls notwendig.

Zweck der Videoüberwachung:
Die Installation der Videoüberwachung dient ausschließlich der Prävention von Diebstählen sowie der Aufklärung von Schäden, die während des Rückverfolgungszeitraums entstanden sind.

Herausgabe von Videomaterial:
Videomaterial wird ausschließlich auf Anfrage an die Polizei herausgegeben. Eine Herausgabe an andere Dritte erfolgt nicht.

Wir setzen die Videoüberwachung unter strikter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen ein. Bei Fragen zu unserem Überwachungssystem oder Ihren Rechten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Haftung
Wir sowie unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Soweit wesentliche Vertragspflichten (folglich solche Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist) betroffen sind, wird auch für leichte Fahrlässigkeit gehaftet. Dabei beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Gegenüber Unternehmern haften wir im Falle eines grob fahrlässigen Verstoßes gegen nicht wesentliche Vertragspflichten nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens. Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben von diesem Haftungsausschluss unberührt. Für Beschädigung, Vernichtung oder Diebstahl des eingestellten Kraftfahrzeugs oder beweglicher / eingebauter Gegenstände aus dem Kraftfahrzeug (z. B. Autoradio, Autotelefon, Handy oder persönliche Wertgegenstände, Fotoausrüstung, Navigationssystemen usw.) oder auf bzw. an dem Kraftfahrzeug befestigter Sachen durch Dritte, haften wir nicht. Die übrigen Haftungsregeln werden hierdurch nicht berührt. Der Kunde stellt die Firma McParking frei bei Schäden höherer Gewalt sowie bei Schäden durch innere und äußere Unruhen, Kriegsereignisse und elementare Naturkräfte. McParking haftet nicht für Beschädigung und Zerstörung von Kraftfahrzeugen einschließlich deren Inhalte und Ladungen, die durch Handlungen Dritter, z. B. durch andere Mieter oder sonstige Personen, verursacht worden sind.
Sollte ein Fahrzeug wegen eines technischen Defekts nicht anspringen, ist es Sache des Kunden, entsprechende Maßnahmen zu treffen. Sollte das Fahrzeug bei der Rückgabe nicht anspringen, haftet McParking nicht für dadurch anfallende Rückfahrt- oder Übernachtungskosten. Für technische oder mechanische Defekte (z. B. Reifen, Kupplung, Getriebe usw.) eines Fahrzeuges, die nach Wagenabgabe und vor Wagenrückgabe auftreten, wird keine Haftung übernommen, ebenso wenig für Schäden, die andere Verkehrsteilnehmer (Kunden) einem Fahrzeug zufügen (Kratzer o. Ä.). Sollten solche Schäden ohne Meldung eines Verursachers auftreten, handelt es sich um Fahrerflucht; diese zu verfolgen, ist nicht Sache von McParking.
Wenn Mitarbeiter von McParking Fahrzeugen, die wegen leeren oder schwachen Batterien nicht mehr anspringen, Starthilfe geben, geschieht dies ausschließlich nach Anweisung und auf Risiko des Kunden und ohne Garantie auf nachträgliche Funktionstüchtigkeit. Der Mieter ist verpflichtet, sein Fahrzeug bei Abholung noch vor dem Starten in Augenschein zu nehmen und einen Schaden an seinem Fahrzeug unverzüglich einem Mitarbeiter von McParking anzuzeigen. McParking kann keine Haftung für Schäden übernehmen, die nicht entsprechend angezeigt werden.
McParking haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern McParking schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. In diesem Fall ist die Haftung von McParking auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, verschuldensunabhängige gesetzliche Haftungstatbestände sowie Ansprüche des Kunden, die bereits vor Vertragsschluss entstanden sind.
Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung von McParking ausgeschlossen. Der Kunde haftet unabhängig von einem Verschulden für alle Schäden, die infolge technischer Defekte durch das von ihm oder von ihm beauftragte Dritte auf das Betriebsgelände von McParking verbrachte Fahrzeug verursacht werden.
Der Kunde tritt bereits jetzt eigene Ansprüche gegen Versicherungen oder sonstige Dritte aus einem von ihm zu vertretenden oder aufgrund eines technischen Defekts seines Fahrzeugs eingetretenen Schadensfall an McParking ab, soweit McParking ein Schaden entstanden ist.
McParking übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die Mitarbeiter von McParking Fremdsprachen beherrschen. Für Missverständnisse durch mangelnde Fremdsprachenkenntnisse seitens der Mitarbeiter übernimmt die Firma McParking keine Haftung.

 

Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach Ihrem Heimatrecht entgegenstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.
Erfüllungsort ist je nach dem in Anspruch genommenen Parkplatz der Geschäftssitz von McParking in Berlin, es sei denn, dass ausdrücklich ein anderer Erfüllungsort vereinbart wurde.
Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird unser Geschäftssitz vereinbart, sofern Sie Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind oder sofern Sie keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland oder in der Republik Polen haben.

 

Berlin, 03.06.2026