1. Die Einzelunternehmung McParking / Kai Rixrath, Kurt-Schumacher-Damm 176, 13405 Berlin, bietet Ihnen unter dem Namen McParking die Möglichkeit, in der Nähe der Flughäfen Berlin-Schönefeld und Berlin-Tegel sowie Flughafen Leipzig sicher und günstig Ihren Wagen zu parken. McParking berechnet im Unterschied zu Mitbewerbern keine Reservierungs- und Stornogebühr! Wir danken Ihnen aber dafür, uns bspw. kurz per Telefon über Ihr Nichterscheinen zu informieren, damit wir besser disponieren können.
2. Die Insassen der bei McParking parkenden Fahrzeuge werden im Rahmen des Parkvertrages per Shuttle kostenlos einmal zum Flughafen gefahren und kostenlos einmal wieder abgeholt. Sollten aufgrund von Vorkommnissen, welche McParking nicht zu vertreten hat, darüber hinaus Sonderfahrten anfallen (bspw. wenn das Flugzeug nicht startet oder die Passagiere den Flug verpassen), so ist McParking berechtigt, pro parkendem Fahrzeug einen Betrag von einmalig 10 € für den Hin- und Rücktransport zum und vom Flughafen zu berechnen. Unser Shuttle ist 24 h besetzt und fährt für Sie nach Bedarf. Der Betreiber behält sich vor, in besonderen Fällen (besonderem Shuttletransferbedarf, bspw. nach verspätet gelandeten Flugzeugen) bei der Rückkehr nur den Fahrer zu seinem Fahrzeug zurückzutransportieren; dies dient in beiderseitigem Interesse dazu, gleichzeitig mehr Fahrer zu transportieren und damit die Kunden insgesamt schneller zu ihrem Fahrzeug zu bringen.
3. Auf dem Betriebsgrundstück mit Ein- und Ausfahrten gelten die allgemeinen Verkehrsvorschriften (StVO). Der Mieter hat gesetzliche, polizeiliche sowie Anordnungen des Betreiberpersonals zu beachten; dies gilt insbesondere auch für die Verkehrszeichen und Hinweisschilder. Da es sich in Tegel um Gelände der "driving-range am Flughafen Tegel GmbH" handelt, ist ggfs. auch den Anweisungen deren Personals Folge zu leisten.
4. Die Benutzung der KfZ-Einstellplätze zu anderen Zwecken als zur Einstellung der berechtigten Fahrzeuge ist nicht gestattet, eine Übertragung der Benutzerrechte an Dritte ist ebenfalls nicht gestattet. Der Aufenthalt auf dem Firmengelände ist nur zu Zwecken der schnellstmöglichen An- und Abfahrt zum Flughafen gestattet - darüber hinaus ist der Aufenthalt generell untersagt.
5. Mit der Einstellung des Fahrzeugs kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und McParking zustande. Der Kunde ist verpflichtet, sein Fahrzeug so zu parken, daß keine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer und insbesondere keine Behinderung des Verkehrs auf dem Firmengelände eintreten - bei Zuwiderhandlung hat McParking das Recht, das Fahrzeug auf Rechnung des Kunden umsetzen zu lassen. Für alle Forderungen aus dem Mietvertrag oder anderen Schäden, die durch das Fahrzeug des Kunden verursacht wurden, hat McParking ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein Pfandrecht am eingestellten Kraftfahrzeug und dessen Zubehör nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. McParking kann vom Mieter verlangen, dass die berechtigten KFZ in geeigneter Weise, bspw. durch Hinterlegen von Belegen hinter die Windschutzscheibe, kenntlich gemacht werden; ausserdem ist es McParking gestattet, die über die vereinbarte Parkdauer hinaus stehenden KFZ durch Wegfahrsperren zu sichern und erst nach Zahlung der noch fälligen Miete freizugeben.
6. McParking haftet im Rahmen seiner Haftpflichtversicherung nur für Schäden, die durch sein Personal oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich und/oder grob fahrlässig verursacht wurden. Dies gilt auch für Schäden, die von technischen Anlagen herrühren. Jede weitergehende Haftung wird vorsorglich ausgeschlossen. McParking übernimmt keinerlei Obhutspflichten. Die KFZ-Einstellung erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr des Mieters. McParking hat sämtliche Shuttlefahrzeuge als Mietwagen mit Insassenversicherung versichert. Ein mögliches Verschulden unsererseits wird durch eine Sach- und Personenhaftpflichtversicherung abgedeckt. Wir weisen explizit darauf hin, daß für Schäden, die durch andere Mieter oder sonstige Dritte verursacht worden sind, eine Haftung von McParking ausgeschlossen ist. Im übrigen ist der Mieter verpflichtet, etwaige Schäden noch vor Verlassen unseres Geländes bei McParking zu melden und - bei Unklarheiten über den Schadensverursacher - zur Spurensicherung die Polizei zu rufen. Das Überlassen des Fahrzeugs an Mitarbeiter von McParking erfolgt auf eigene Gefahr; McParking übernimmt keine hieraus evtl. entstehenden Schadensansprüche. Generell übernimmt McParking keine Haftung für im Fahrzeug zurückgelassene (Wert-) Gegenstände. Der Kunde hat das Fahrzeug beim Verlassen abzuschliessen, das Licht auszumachen und zu kontrollieren, ob alle Scheiben geschlossen sind. Mit dem Verlassen des Fahrzeugs gilt der Parkplatz als ordnungsgemäß übergeben. Das Hinterlassen von Müll über das übliche Maß des Reisebedarfs hinaus in Müllbehältern - und außerhalb der bereitgestellten Müllbehälter sowieso - ist untersagt; Zuwiderhandlungen können von McParking geldlich geahndet werden.
7. Der Mieter haftet für alle durch ihn selbst oder seine Begleitpersonen gegenüber McParking oder Dritten verursachten Schäden. Er ist verpflichtet, durch ihn verursachte Schäden unverzüglich und noch vor der Ausfahrt bei McParking anzuzeigen.
8. Die Öffnungszeiten von McParking sind aktuell ganzjährig 24 Stunden pro Tag. Ein Anspruch des Mieters auf Einhaltung bestimmter Öffnungszeiten besteht aber nicht. Änderungen der Öffnungszeiten werden per Internet und Aushang bekanntgegeben.
9. Der Mieter hat bei der Ein- und Ausfahrt die StVO und die im Verkehr erforderliche Sorgfalt zu beachten, und zwar auch dann, wenn ihm das Personal von Mc Parking mit Hinweisen behilflich ist. Auf jedem Gelände von McParking ist Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben. Nach erfolgter Einstellung des Fahrzeuges ist der Mieter verpflichtet, das Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen und verkehrsüblich zu sichern.
10. Auf dem Betriebsgrundstück sind das Einstellen von defekten Kraftfahrzeugen, die Lagerung von Treibstoffen, feuergefährlichen Gegenständen jeder Art und von Abfällen, das Hupen sowie sonstige Belästigungen durch vermeidbare Geräusche, das Ausführen von Arbeiten am und das Übernachten im Kraftfahrzeug untersagt.
11. Bitte beachten Sie, dass unser kostenloser Fahrservice nur für die Insassen des bei McParking parkenden Fahrzeugs gilt. Wenn Sie Zeit sparen wollen, empfehlen wir Ihnen, evtl. die Mitfahrenden vorab samt Gepäck zum Einchecken zum Flughafen zu bringen und dann als Fahrer allein den Wagen zu uns zu bringen.Sie werden zügig zum Flughafen zurückgefahren!
12. Generell gibt es keine Rabatte auf bereits rabattierte Preise. An- und Abreisetag werden jeweils als 1 voller Parktag berechnet.
13. McParking kann auf Kosten und Gefahr des Mieters eingestellte Fahrzeuge vom Betriebgrundstück entfernen lassen, wenn: a. der Mietvertrag beendet ist; b. ein eingestelltes Fahrzeug durch undichten Tank oder Vergaser oder sonstige Mängel eine Gefahr darstellt; c. ein eingestelltes Fahrzeug nicht (mehr) polizeilich zugelassen ist oder während der Dauer des Vertrages durch die Behörden aus dem Verkehr gezogen wird; d. das Fahrzeug unberechtigt abgestellt wurde.
14. Gerichtsstand ist Berlin. Es gilt ausschliesslich deutsches Recht.
Berlin, 4. Februar 2011
